DGUV Vorschrift 67-69
Mit dem Erwerb des „Staplerscheins“ und der schriftlichen Beauftragung sind die TeilnehmerInnen berechtigt, Flurförderzeuge zu bedienen. Die richtige Handhabung von Gabelstaplern, Hochregalstaplern, Ameisen und anderen Flurförderzeugen wird praxisgerecht vermittelt. Wann kippt der Stapler um? Welche Lasten kann ich aufnehmen? Welche Prüfpflichten hat die StaplerfahrerIn? Fahren ohne Staplerschein ist verboten und führt i. R. zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Voraussetzungen
Die TeilnehmerInnen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die körperliche Eignung sollte durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, nach dem Grundsatz G 25 nachgewiesen sein.