Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) unterstützt den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei steht unsere FaSi ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) ist eine durch das Arbeitssicherheits-gesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen oder einer Behörde.
Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmen bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterschützen und beraten.
Wir bieten Ihnen hierzu unsere praxisnahe und fachspezifische externe Unterstützung in allen Aspekten der Arbeitssicherheit:
- Ermitteln, Beurteilen und Minimieren von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Gestalten sicherer, gesundheitsgerechter und gesundheitsförderlicher Arbeitssysteme
- Aufbau und Ablauforganisation zur Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Bereichen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Ermittlung von Prüffristen bei überwachungsbedürftigen Anlagen
- Ableitung von Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Mitarbeiter/innen
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Berichtserstellung
- Erarbeitung von Konzepten zur Mängelbeseitigung
- Erstellen Unfallanalysen und Ableitung von Vorbeugungsmaßnahmen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Überprüfung des Gefahrstoffmanagement