Brandschutzhelfer gem. §10 ArbSchG

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl an BrandschutzhelferInnen zu benennen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Bußgelder oder sogar der Verlust der Brandversicherung die Folge sein.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöschern. Damit können die meisten Entstehungsbrände gelöscht werden. Ferner muss die BrandschutzhelferIn auf mögliche Eigengefährdung achten und die Räumung der Geschäftsräume sicherstellen.
Praktische Löschübungen am Brandschutzsimulator und weitere Praxisbeispiele runden den Lehrgang ab.

Zielgruppe
künftige Brandschutz- und EvakuierungshelferInnen

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
    • Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A, B, C
  • Brandverhütungsmaßnahmen
    • Brandmeldeeinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
    • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Besondere Risiken durch Brände und entsprechende Schutzmöglichkeiten
  • Unterstützung des/der Brandschutzbeauftragten
  • Experimentalschau zum Brandverhalten verschiedener Materialien (z.B. Papier, Gas, Staub usw.)
  • Löschübungen im Außengelände
TerminAuf Anfrage
 08:30 - 15:30 Uhr
Umfang8 Unterrichtseinheiten
Gebühr240,00 €

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