Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions- krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Rechtliche Grundlagen
- Gefahrenprophylaxe
- Schutzimpfungen und andere Maßnahmen
- Hautschutz
- Risikominimierung
- Vorgehen bei Erkrankungen und Tätigkeitsverboten
- Dokumentation
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