Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden.
Grundlage ist die sogenannte „Basis-Hygieneverordnung“, EU-Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004.