Unterweisung Lebensmittelhygiene

Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

 Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden.
Grundlage ist die sogenannte „Basis-Hygieneverordnung“, EU-Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004.

 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Praxishilfen zum Hautschutz
  • Gefahrenanalyse
  • Risikominimierung
  • Tätigkeitsverbot
  • Dokumentation
TerminAuf Anfrage
 00:00 - 00:00 Uhr
UmfangAuf Anfrage
GebührAuf Anfrage

Dieses Seminar hat noch keinen fixen Termin

Sie können dieses Seminar anfragen, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Sie erreichen uns telefonisch unter: 0571 6457-133