Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) orientiert sich insbesondere an den Bedürfnissen der gewerblichen Wirtschaft, als weitaus bedeutendster Ausbildungsbereich. Die AEVO beschreibt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von AusbilderInnen als „Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren“. Zentrale Bestandteile des Lehrganges sind die Vermittlung von Methoden-, Handlungs- und Planungskompetenz sowie der Aufbau einer neuen Rollenkompetenz.