Belehrung von Kraftfahrern

Sonderrechte kommen nur bestimmten, einzeln im Gesetz aufgezählten Institutionen oder deren Fahrzeugen zugute, wobei die Voraussetzungen dafür jeweils unterschiedlich sind; Wegerecht kann unter für alle gleichen Voraussetzungen jedes Fahrzeug in Anspruch nehmen, das über eine Sondersignalanlage verfügt.

Um diesbezüglich grundlegende Informationen zu erhalten findet eine Belehrung nach § 35 StVO „Sonderrechte“ und § 38 StVO „Wegerechte“ statt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Fahrberechtigung
  • Sonderrechte / Wegerechte
  • Abfahrkontrollen
  • Sichere Fahrweise
  • Betriebssicherheit von Einsatzfahrzeugen
  • Ladungssicherung
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